Es genügt nicht allein, ein EU-Recht zu haben, man muß es auch anwenden und durchsetzen.
Griechische Behörden verweigern nach wie vor ausländischen Tierschutz-Organisationen die offiziellen Ausfuhr-Papiere (Traces) für Strassenhunde. Und verstoßen damit gegen geltendes EU-Recht.
Die Gründe dafür spielen keine Rolle: Geltendes EU-Recht muss von allen EU-Mitgliedsstaaten angewendet und durchgeführt werden.
Jeder EU-Bürger kann sich darüber beschweren und einen Antrag auf ein sogenanntes "Vertragsverletzungsverfahren" einreichen.
Wenn Ihnen das Schicksal der griechischen Strassenunde am Herzen liegt, machen Sie von Ihrem Recht als EU-Bürger Gebrauch - beschweren Sie sich.
Nähere Informationen finden Sie hier >>>
Hier der Brief der Vorsitzenden von "Aegean Dogs" >>>>
Hier eine Standard Brief-Vorlage als Word-Dokument und als PDF-Dokument.
An diese zwei Adressen können Sie Ihre Beschwerde senden.