15 03 13 euEs genügt nicht allein, ein EU-Recht zu haben, man muß es auch anwenden und durchsetzen.

Griechische Behörden verweigern nach wie vor ausländischen Tierschutz-Organisationen die offiziellen Ausfuhr-Papiere (Traces) für Strassenhunde. Und verstoßen damit gegen geltendes EU-Recht.
Die Gründe dafür spielen keine Rolle: Geltendes EU-Recht muss von allen EU-Mitgliedsstaaten angewendet und durchgeführt werden.

Jeder EU-Bürger kann sich darüber beschweren und einen Antrag auf ein sogenanntes "Vertragsverletzungsverfahren" einreichen.
Wenn Ihnen das Schicksal der griechischen Strassenunde am Herzen liegt, machen Sie von Ihrem Recht als EU-Bürger Gebrauch - beschweren Sie sich.

Nähere Informationen finden Sie hier >>>

Hier der Brief der Vorsitzenden von "Aegean Dogs" >>>>

Hier eine Standard Brief-Vorlage als Word-Dokument und als PDF-Dokument.

An diese zwei Adressen können Sie Ihre Beschwerde senden.

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